Mit dem geleasten Fahrzeug ins Ausland - Was Autofahrer wissen sollten
Oft werden wir gefragt, ob eine Fahrt mit dem Leasingauto im Ausland überhaupt möglich ist. Wir können Entwarnung geben: In der Regel ja, aber es gibt einige Besonderheiten zu beachten.
Welche dies sind, haben wir im Detail für Sie kurz und prägnant aufgelistet.
Hinweis: Dies sind allgemeine Hinweise. Es gilt, was in Ihrem Leasingvertrag festgelegt worden ist.
Übrigens: Leasing und schlechte Schufa? In Sachen Auslandsfahrten spielt ein schlechter Score keine Rolle.
Im Ausland in der EU selten ein Problem
Auch beim Leasing ohne Schufa gilt: Alle Leasingverträge sind so ausgestaltet, dass Fahrten innerhalb der EU bzw. EWG (zu letzterer zählen EU-nahe Staaten wie die Schweiz und Norwegen) ohne weiteres möglich sind. Dies ist im Rahmen der normalen Nutzung des Fahrzeugs vorgesehen und würde auch sonst für Grenzanrainer (z.B. im Raum Trier) eine zu große Einschränkung darstellen. Somit ist eine Urlaubs- oder Geschäftsfahrt nach Spanien oder Italien kein Problem.
Außerhalb der EU: Vorsicht ist geboten
In der Regel sind Fahrten außerhalb der EU laut Vertragsbedingungen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung des Leasinggebers möglich. Manche Reiseziele können teilweise vertraglich explizit ausgeschlossen sein. Hier sollte man im Zweifel Rücksprache halten oder in den Unterlagen nachsehen. Tipp: Wer schon absehbar regelmäßig in bestimmte Nicht-EU-Länder fahren muss, sollte dies bei Vertragsabschluss gleich ansprechen und als Klausel in den Vertrag aufnehmen lassen.
Zweitwohnsitz im EU-Ausland
Wer weniger als sechs Monate im Jahr z.B. aus beruflichen Gründen in einem anderen EU-Land seinen Lebensmittelpunkt hat, kann sein Leasingfahrzeug dorthin mitnehmen und nutzen, da steuerrechtlich das Fahrzeug weiterhin in Deutschland gemeldet bleibt.
Umzug und längere Auslandsaufenthalte
Wer länger als sechs Monate im Jahr im EU-Ausland oder in ein NICHT-EU-Land umzieht, muss in der Regel sein Fahrzeug aus steuerlichen Gründen aus Deutschland ab- und im Zielland anmelden. Da dies laut Vertragsbedingungen beim Leasing nicht möglich ist, kann das Fahrzeug in diesem Fall nicht mitgenommen werden. Ausnahmen hiervon lassen sich die Leasinggeber (also der Fahrzeugeigentümer) nur gegen meist hohe Aufschläge bezahlen. Auch spielen hier Länderunterschiede eine Rolle: Es wird somit meist einfacher sein eine Genehmigung für die Schweiz zu erhalten, als z.B. für die Balkanstaaten außerhalb der EU.
Sie haben noch Fragen oder Bedenken? Dann rufen Sie uns doch einfach an, Sie erreichen uns unter 05554 – 9890003. Gerne erläutern wir Ihnen unser Autoleasing ohne SCHUFA – machen Sie einfach die Probe aufs Exempel.
Oft übersehen: Der Versicherungsschutz
Selbst wenn der Leasinggeber die Nutzung des Fahrzeuges im Ausland erlaubt, muss dies nicht unbedingt seitens der KFZ-Versicherung der Fall sein. Gerade bei Leasingverträgen, in welchen naturgemäß nur die Fahrt ins EU-Ausland explizit erlaubt ist, ist der Versicherungsschutz auch meist nur auf diesen Bereich beschränkt. Hier gilt es, vorab bei der Versicherung nachzufragen oder in den Vertragsunterlagen nachzusehen, ob das gewünschte Zielland im Schutz mitinbegriffen ist. Beim Leasing ohne Schufa ist zu beachten, dass der KFZ-Schutz im Ausland sich auf die Haftpflicht beschränkt. Versicherungsverträge, in denen nur die Fahrt innerhalb Deutschlands erlaubt ist, sind heutzutage nur noch sehr selten zu finden und nicht zu empfehlen.
Leasing-Auto: schlechte Schufa bei Auslandsfahrten meist kein Problem – unser Fazit
Ein Leasingauto im Ausland fahren ist innerhalb der EU meist ohne weiteres möglich, sofern der Lebensmittelpunkt des Fahrers in Deutschland verbleibt. Für alle anderen Fälle sind Rücksprache mit Leasinggeber und KFZ-Versicherung unerlässlich.
Zurück