Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.01.2025
Die AGB sind jeweils nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen oder ggf. Übersetzungen verlieren mit Erscheinen der überarbeiteten Version ihre Gültigkeit. Mit der Aufgabe einer Bestellung oder eines Auftrages bestätigt der Kunde, diese AGB ́ s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, nach folgenden Konditionen.
§1.
Die Fa. Car&Go vermittelt ausschließlich gewerbliche Leasingverträge ohne Schufa und ohne Bankauskunft Ihrer Partner. Sie ist keine Leasinggesellschaft, Bank, kreditgewährendes Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes.
§2.
Die Fa. Car&Go übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer / Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen könnten. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer / Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB ́ s und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasinggebers.
§3.
Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich für den Zweck der Antragsstellung und Auftragsdurchführung sowie zur Weiterleitung an die jeweiligen Leasinggesellschaften erhoben und gespeichert. Interessenten, die Ihre persönlichen Daten mit Hilfe eines unserer E-Mail-Formulare an uns übermitteln, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an die jeweiligen Leasinggesellschaften weitergeleitet werden dürfen, um eine vorläufige Leasingzusage mit den jeweiligen Leasinggesellschaften abzuklären, damit nach einer eventuellen schriftlichen Auftragserteilung durch den jeweiligen Interessenten eine möglichst kurze Reaktionszeit gewährleistet ist. Die Interessenten erklären sich, bis auf Widerruf, mit der Speicherung ihrer eMail-Adressen für Werbezwecke von Car&Go oder deren Partnernetzwerke (Mailings, Newsletter usw.) ausdrücklich einverstanden. Ein Widerruf muss schriftlich (per Post oder eMail) an die Car&Go erfolgen.
§4.
Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden falls erforderlich gesondert schriftlich geregelt und fixiert.
§5.
Bei den auf den Internetseiten der Fa. Car&Go angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um Leasingrückläufer/Bestandsfahrzeuge von Fremdfirmen. Bei diesen Fahrzeugen ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
§6.
Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft gemachten Angaben, insbesondere die Angaben seines monatlichen Nettoeinkommens, die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa und ohne Bankauskunft erforderlich sind. Monatliches Nettoeinkommen bedeutet Jahresgewinn nach Abzug aller Steuern geteilt durch 12.
§7.
Dem Auftraggeber stehen drei verschiedene Leasingtarife zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die Tarife MSZ10pro = 10 % Mietsonderzahlung, MSZ25pro = 25 % Mietsonderzahlung, MSZ35pro = 35 % Mietsonderzahlung immer ausgehend vom Kaufpreis des Fahrzeugs. Die Mietsonderzahlung ist bei allen Tarifen zwingend an die jeweilige Leasinggesellschaft zu entrichten.
§8.
Die Fa. Car&Go erhält für ihre Vermittlungstätigkeit vom Auftraggeber, eine Gebühr i. H. v. drei Prozent des Fahrzeugpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Gebühr ist nach Erteilung der schriftlichen Leasingzusage durch die von der Car&Go ausgesuchten Leasinggesellschaft an den Auftragnehmer zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühr der jeweiligen Leasinggesellschaft i. H. v. drei Prozent des Fahrzeugpreises zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wird von der jeweiligen Leasinggesellschaft per Mail erhoben. Diese muß dann per Überweisung an die Leasinggesellschaft vorgenommen werden. Der Leasingvertrag wird dann umgehend per E-Mail an den Auftraggeber -Leasingnehmer- versendet. Sofern nach erfolgter schriftlicher Leasingzusage wie vom Auftraggeber in seiner Selbstauskunft beantragt durch das Verschulden von Car&Go und/oder der Leasinggesellschaft mit dem Auftraggeber kein gewerblicher Leasingvertrag zustande kommt, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Die vom Auftraggeber bezahlte Vermittlungsgebühr wird dann umgehend zurückerstattet. Bei einer Ablehnung durch die Leasinggesellschaft entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. In allen anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung o. a. Gebühr nach den Grundsätzen culpa in contrahendo verpflichtet.
§09.
Zahlungen haben ausschließlich in €uro auf die angegebenen Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, dass der Zahler eindeutig erkennbar und der zu bezahlende Dienstleistung eindeutig zuordenbar ist. Die Car&Go ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks.
§10.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
§11.
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz der Fa. Car&Go in Reutlingen. Hier können Sie die aktuellen Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft ansehen, bei welcher wir zunächst Ihre Leasinganfrage ohne Schufaeintrag / Auskunft zuerst einreichen werden. Sollten wir von dieser Leasinggesellschaft keine rechtsverbindliche Leasingzusage für Sie erhalten, wohl aber von einer anderen Leasinggesellschaft, dann werden wir Ihnen die Vertragsbedingungen dieser Leasinggesellschaft zusammen mit deren Leasingzusage übersenden. Stand 01.01.2025